AGB Hundeschule
Allgemeine Geschäftsbedingungen Leinengewusel — Hundeschule
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen der Leinengewusel — Hundeschule (künftig LGW genannt) in Form von Einzelstunden, Gruppenstunden, Einzelkursen und Gruppenkursen, Seminaren und sonstigen Aktivitäten, also Veranstaltungen für Hundebesitzer mit ihrem Hund. Eine Erfolgsgarantie gibt die LGW nicht, da der Erfolg im Wesentlichen von der Mitarbeit des Hundehalters und des Hundes sowie dessen Eigenheiten abhängt.
2. Verbindlichkeit und Rücktrittsmöglichkeit des Kunden
Mit der Anmeldung zu der Unterrichtseinheit erhält der Hundehalter/Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist verbindlich.
Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins ist bei einem Einzeltraining und Terminen von Mantrailing-/ und Apportier-Trainingseinheiten nur innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins, bei Workshops, Seminaren oder Kursen, nur 5 Tage vor vereinbartem Beginn schriftlich, telefonisch oder per E-Mail möglich. Anderenfalls ist die Teilnahmegebühr trotzdem im Ganzen zu zahlen.
3. Teilnahmehinderungsgründe
a) Voraussetzung für die Teilnahme eines Hundes ist ein ausreichender Impfschutz. Der Lehrgangsteilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.
b) Für das teilnehmende Tier muss eine Haftpflichtversicherung bestehen und nachgewiesen werden. Anderenfalls ist das Tier von der Teilnahme an der Unterrichtseinheit ausgeschlossen.
c) Läufige Hündinnen können am Gruppenunterricht teilnehmen sofern der Halter die Trainerin/den Trainer vorher informiert hat! Das Risiko einer Verpaarung trägt der Halter alleine.
d) Wenn Hund oder Halter gesundheitsbedingt nicht am Kurs teilnehmen können, wird dem Halter die Teilnahme am folgenden Kurs angeboten. Voraussetzung ist jedoch eine (tier-) ärztliche Bescheinigung über das gesundheitsbedingte Teilnahmevermögen.
e) Eine Erstattung der Kursgebühr in den Fällen 3 a-d erfolgt nicht.
4. Erklärung des Halters
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich und rechtsverbindlich, dass er Halter des angemeldeten Hundes ist. Die LGW weist ausdrücklich darauf hin, dass sie im Rahmen von Unterrichtseinheiten nicht die Tieraufsicht übernimmt, sondern der Halter (bzw. die von ihm zur Aufsicht bestimmte Person) Halter und Aufseher über sein Tier ist und bleibt. Er bleibt auch ausschließlich verantwortlich für das Verhalten und die Haftung seines Hundes. Er ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, wie z. B. Überwachung eines eventuellen Maulkorbzwangs, Anleinpflicht usw.
5. Ausschluss
Die LGW behält sich vor, Hunde, die nicht für die Teilnahme an einem bestimmten Angebot der LGW geeignet erscheinen, die Teilnahme an der Unterrichtseinheit zu verweigern. Die bereits entrichtete Gebühr für die verbleibenden Trainingsstunden wird dem betroffenen Halter dann zurückerstattet.
Die LGW behält sich vor, einen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn sich dieser grob vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung, die Ausbilder oder andere Teilnehmer gefährdet. Eine Erstattung der verbleibenden Gebühren erfolgt in diesem Fall nur, soweit der Teilnehmer nicht fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
6. Haftung
Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie gem. § 833 BGB für die für alle von ihrem Hund verursachten Schäden verschuldensunabhängig haften. Die LGW übernimmt keine Haftung für das Verhalten der Hunde anderer Teilnehmer.
7. Fälligkeit
Die vereinbarte Teilnahmegebühr ist zu Beginn eines jeden Trainings bzw. der ersten Stunde eines Kurses in voller Höhe zu zahlen. Unterbleibt die Bezahlung ist eine Teilnahme an dieser Unterrichtseinheit nicht möglich, die Gebühr dennoch geschuldet.
8. Absage des Unterrichts durch die Hundeschule
Die Unterrichtseinheiten finden in der Regel bei jedem Wetter statt. Sollten Witterungsbedingungen allerdings unzumutbar sein, wird der Unterricht rechtzeitig von der Hundeschule abgesagt.
Gleiches gilt für den Fall, dass auf Seiten der LGW krankheitsbedingt die jeweilige Unterrichtseinheit nicht gegeben werden kann.
In diesen Fällen wird die Unterrichtseinheit nachgeholt.
9. Haftung
Die LGW haftet nicht für Personen oder Sachschäden oder Diebstahl oder Verlust während des Aufenthalts bei der LGW. Die LGW haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
10. Sonstige Vertragsbestandteile
Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten und Öffnungszeiten der LGW sind Bestandteil des Vertrags.
11. Nebenabreden - Schriftform
Nebenabreden oder Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.